§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Demo-Testversion der Software „AItelier“ (nachfolgend „Demo“). Anbieter ist Bastian Mannerow, Bäderstr. 13, 23738 Gosdorf, E-Mail: bastian.mannerow@proton.me (nachfolgend „Anbieter“).
- Nutzer ist die Person, der der Anbieter einen persönlichen Aktivierungscode überlassen hat (nachfolgend „Tester“).
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tester vor der Aktivierung diesen Bedingungen ausdrücklich zustimmt und die Demo aktiviert. Ohne Zustimmung ist eine Nutzung nicht gestattet.
- Abweichende Bedingungen des Testers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht.
- Der Anbieter kann diese Bedingungen für künftige Aktivierungen und Verlängerungen ändern. Änderungen für eine laufende Testphase gelten nur mit erneuter Zustimmung des Testers.
§ 2 Gegenstand und Laufzeit der Demo
- Die Demo ist eine unentgeltliche, nicht fertiggestellte Testversion. Sie dient ausschließlich dazu, die Software zu erproben und dem Anbieter Rückmeldungen zu geben. Sie hat gegenüber der späteren Vollversion einen eingeschränkten Funktionsumfang und kann Fehler enthalten.
- Die Testphase dauert 30 Tage ab der ersten Aktivierung, sofern der Anbieter nichts anderes mitteilt. Der Anbieter kann die Testphase verlängern. Ein Anspruch auf Verlängerung oder auf eine spätere Vollversion besteht nicht.
- Nach Ende der Testphase sind neue Analysen nicht mehr möglich. Die Originaldateien des Testers verändert die Demo nicht; sie bleiben auf seinen Datenträgern erhalten.
- Der Anbieter darf Funktionen der Demo jederzeit ändern, einschränken oder Updates bereitstellen, soweit dies dem Testzweck dient.
§ 3 Nutzungsrecht
- Der Anbieter räumt dem Tester für die Dauer der Testphase ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die Demo zu Testzwecken bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Der Tester darf die Demo auf bis zu zwei eigenen Geräten installieren und aktivieren. Weitere Rechte erhält er nicht.
- Die Demo wird nicht verkauft, sondern nur zur befristeten Erprobung überlassen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt sind, bleiben beim Anbieter.
- Die Ergebnisse, die der Tester mit der Demo aus seinen eigenen Fotos erstellt, darf er für eigene Zwecke verwenden.
§ 4 Verbotene Handlungen
- Dem Tester ist untersagt:
- die Demo, Installationsdateien, Downloadlinks oder Aktivierungscodes an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen;
- die Demo ganz oder teilweise zu vervielfältigen, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung nach § 3 erforderlich ist;
- die Demo zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise den Quellcode, Aufbau oder Ablauf der Software zu ermitteln;
- die Demo zu bearbeiten, zu übersetzen oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen;
- enthaltene KI-Modelle, Modellgewichte, Parameter, Datensätze, Bewertungskriterien oder Algorithmen zu extrahieren, zu kopieren oder außerhalb der Demo zu verwenden;
- Ausgaben der Demo systematisch zu sammeln, um damit Modelle zu trainieren oder ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln;
- Lizenzprüfung, Aktivierung, Laufzeitbegrenzung, Signaturen oder andere Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu entfernen, zu verändern oder dies zu versuchen;
- Urheber-, Marken- oder Lizenzhinweise zu entfernen oder zu verändern;
- die Demo für rechtswidrige Zwecke oder für Bilder zu nutzen, an denen der Tester keine Rechte hat.
- Unberührt bleiben die Rechte des Testers nach § 69d Abs. 2 und 3 sowie § 69e UrhG, soweit sie zwingend sind. Bevor der Tester Informationen nach § 69e UrhG gewinnt, fordert er sie beim Anbieter an; der Anbieter stellt sie zur Verfügung, soweit sie für die Interoperabilität erforderlich sind.
- Die Verbote nach Abs. 1 Nr. 3 und 5 dienen ausdrücklich auch dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG.
- Der Tester hält seinen Aktivierungscode geheim. Gelangt er an Dritte, informiert der Tester den Anbieter unverzüglich.
§ 5 Vertraulichkeit
- Die Demo und alle nicht öffentlichen Informationen darüber sind vertraulich. Dazu gehören Funktionen, Oberfläche, Analyseergebnisse im Vergleich zu anderen Produkten, Fehler, Leistungsdaten sowie Mitteilungen des Anbieters an die Tester.
- Der Tester darf vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben und nicht veröffentlichen. Das gilt insbesondere für Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Videos, Testberichte, Benchmarks und Beiträge in sozialen Medien, sofern der Anbieter nicht vorher in Textform zugestimmt hat.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß des Testers öffentlich bekannt sind oder werden, die der Tester nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die er aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss. Die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleibt erlaubt.
- Die Vertraulichkeit gilt während der Testphase und endet zwei Jahre nach ihrem Ende, spätestens jedoch, sobald der Anbieter die betreffenden Informationen selbst veröffentlicht.
§ 6 Geistiges Eigentum und Open-Source-Bestandteile
- Alle Rechte an der Demo, einschließlich Software, KI-Modellen, Oberfläche, Grafiken, Assistenzfiguren, Vorlagen, Dokumentation und der Marke „AItelier“, liegen beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
- Die Demo enthält Bestandteile Dritter, darunter Open-Source-Software und frei lizenzierte Daten. Für diese gelten vorrangig deren eigene Lizenzbedingungen, die mit der Demo ausgeliefert werden. Rechte, die diese Lizenzen dem Tester einräumen, schränken diese Bedingungen nicht ein.
§ 7 Rückmeldungen
- Rückmeldungen sind freiwillig. Gibt der Tester Vorschläge, Fehlerberichte oder Ideen zur Demo, darf der Anbieter diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten und in seine Produkte übernehmen.
- Der Tester übermittelt keine Fotos oder Daten Dritter, an denen er keine Rechte hat. Personenbezogene Daten in Rückmeldungen verarbeitet der Anbieter nur nach der Datenschutzerklärung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
- Da die Demo unentgeltlich überlassen wird, haftet der Anbieter für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Der Tester sichert seine Daten regelmäßig und in angemessener Weise, insbesondere bevor er die Demo installiert. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, und nur im Rahmen von Abs. 2.
- Analyseergebnisse und Zuschnittvorschläge der Demo sind automatisch erzeugte Einschätzungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
§ 9 Beendigung, Sperrung und Folgen von Verstößen
- Beide Seiten können die Nutzung jederzeit ohne Frist beenden. Der Tester beendet sie, indem er die Demo deinstalliert und dies dem Anbieter mitteilt.
- Verstößt der Tester gegen § 4 oder § 5, darf der Anbieter den Aktivierungscode und alle damit verbundenen Geräte sofort sperren.
- Mit Ende der Testphase oder der Nutzung erlöschen alle Nutzungsrechte nach § 3. Der Tester löscht dann unverzüglich alle Installationsdateien und Kopien der Demo. Seine eigenen Fotos und Ergebnisse darf er behalten.
- Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem Markengesetz, bleiben unberührt.
- Die Pflichten aus § 4 Abs. 1, § 5, § 6, § 7 und § 8 gelten nach Ende der Nutzung fort.
§ 10 Datenschutz und Schlussbestimmungen
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Testers, etwa E-Mail-Adresse, Gerätename, Plattform und App-Version, nur zur Durchführung des Tests und zur Lizenzprüfung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Fotos des Testers verlassen sein Gerät nicht; die Analyse läuft lokal.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Tester Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
- Ist der Tester Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Wohnsitz des Anbieters.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 6. November 2026 · Version 1.0